Die häufigsten Rechtsfragen zum Thema Bloggen

Posted: 20th Oktober 2009 by admin in Allgemein

Also: Wenn ich schon in einem solchen Vortrag sitze, blogge ich auch dazu: live.

Vortragender: Mag. Peter Harlander, Rechtsanwalt in Salzburg und IT-Sachverständiger.

Ort: SN-Saal Salzburg
Thema: siehe Überschrift
Website: www.lawoffice.at

Den SN-Saal haben sie in meiner Erinnerung um 180 Grad umgedreht, seit  ich das letzte Mal da war. 😉

Soda:

Teilweise werden die Rechtsfragen des Internets mit 200 Jahre alten Gesetzen gelöst. Österreich ist weitgehend harmonisiert mit Deutschland, meist wird angepasst. In Internet kann man sich über Internetrecht kaum schlau machen.

  • B > der Passus mit der Ausschlusshaftung bei Weblinks ist völlig irrelevant.
  • ABGB: werden meistens voneinander abgeschrieben
  • Abmahnungen: wahres Unwesen in Deutschland: es gibt Profiabmahner, die leicht zu erkennende Fälle suchen, die sie dann klagen (Hochleistungsdrucker produzieren Abmahnungen)

Wer haftet für rechtswidrige Webinhalte?

  • Betreiber in erster Linie (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte…)
  • Agentur: wenn sie die Website erstellt hat.

Haftung für Links

funktioniert leider nicht!
B>“ich kontrolliere die Tachonadel, sollte ich trzzdem zu schnell fahren, hafte ich nicht“

  • Wenn ich eine Link setze, hafte ich nur dann, wenn die verlinkte WEbsite offensichtlich rechtswidrig ist – das liegt so schnell nicht vor! (Neonaziseite schon, sonst ist das unspektakulär)
  • Ich habe keine Überwachungspflicht.
  • Wenn ich nachweislich darauf aufmerksam gemacht werden, muss ich den Link sofort entfernen!
  • Wenn User schreiben können, sollte man sich einen Vertreter besorgen, falls man nicht da ist.
  • Wenn man eine Löschungsauforderung erhält: zuesrt löschen, dann erst Rechtsberatung.
  • Inline-Frames von anderen Webseiten: eher nicht.
  • Unproblematisch: Deep Links
  • Disclaimer (Haftungsausschlüsse): können ebenfalls weg
  • Google Analytics schreibt einen DAtenschutzpassus vor, sonst alle dieser Maßnahmen sinnfrei.

Impressum

  • Impressum ist nur dann nötig, wenn eine Seite kommerziell ist (nach eCommerce-Gesetz)

Copyright

  • (c) Fotos sind immer urheberechtlich geschützt,
  • Grafiken/Texte, wenn sie eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen (eher niedrig, daher ist fast alles geschützt)
  • Wer fremde Inhalte verwendet, sollte die Berechtigung einholen! (schriftlich!, am besten nicht nur Email!)
  • Urheberrechte kann man nicht übertragen, nur die Werknutzungsrechte können vergeben werden.
  • Zitationen: Teilzitate erlaubt.
    Umfang ist ausschlaggebend: Großzitate nur in wissenschaftlichen Werken möglich; Es ist nicht gerechtfertigt; Inhalte von anderen zu übernehmen, nur um zu sagen, dass es ihn gibt. Größere Textstellen können kommentiert werden, Autor und Fundstelle müssen genannt werden.

Wer hat das Recht auf Webinhalte?

  • Ersteller: Agentur, Fotograf, Designer, Programmierer
    größtes Missverständnis: wenn der Fotograf bezahlt wurde, kann man mit den Bildern machen, was man will: d.h.: möglichst alle Rechte erwerben!
  • Kunde
  • Inhalte: Grafiken, Fotos, Texte, Vodcasts, Podcasts (problematisch bei fremden Audioinhalten oder Musik), Software

Regeln für MashUps

  • RSS: automatisch darf er nicht eingebunden werden – überprüfen, ob man ihn wirklich einbinden darf;
  • API: ebenfalls erst überprüfen; B> Google Maps: Nutzungsbedingungen durchlesen, es gibt umfassende Ausnahmen, zB nur im Webbrowser, nicht in geschützten Bereichen, muss allen Zugang bieten
  • Embedding
  • Applets

Recht am eigenen Bild

(auch Grafiken und Zeichnungen, sobald Personen individuell erkennbar sind)

  • bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen Leute fotografiert werden
  • Gruppen, Prominente kein Problem
  • besonders geschützt: Kinder

Haftung für Userbeiträge

Gesetz: der Betreiber haftet nicht, keine Überwachung, keine Pflichten, aber Entfernen bei Kenntnisnahme rechtswidriger Inhalte.

bisher für Websitebetreiber extrem negativ >Foren mussten beobachtet werden, falls etwas passiert ist; nur mit menschlicher Überwachung möglich > verfahrene Situation > die Hamburger Rechtsprechung wurde aber gerade wieder freier;

CC

Tolle Sache, aber der gesunde Menschenverstand sollte eingeschaltet bleiben.